Kundendaten-Informationspflicht (duty of customer information)

In Deutschland haben gemäss § 24c KWG Banken sämtliche Kundenstamm-und Bewegungsdaten zum automatisierten Abruf bereitzuhalten. Nach der 2005 in Kraft getretenen Zinsinformationsverordnung (ZIV) müssen auch sämtliche Zinserträge in der EU automatisch dem dafür zuständigen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn gemeldet werden. Sensible Geldübertragungen werden daher zunehmend in Bargeld vollzogen, bzw. man bedient sich eines Nominees oder eines Strohmanns. Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Fluchtgeld, Geld, schmutziges, Geldwäsche, Hawala, Identitätsprüfungspflicht, Informationspflicht, Insider-Transaktion, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Konto, anonymes, Nominee, Nummernkonto, Offshore-Finanzplätze, Outsourcing, Pasion-Falle, Zahlungsverkehrsverordnung, Zinsinformationsverordnung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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