Kaigeld auch Quaigeld (wharfage)

Unterschiedlich ausgestatte Abgabe in Bargeld, die Schiffe zu entrichten haben, die am Kai (Quai: Hafendamm [Mole] bzw. Uferdamm [Pier]) anlegen, dort löschen (= Güter ausladen; discharge) oder Güter laden bzw. (heute vor allem bei Kreuzfahrtschiffen) auch Fahrgäste an Land lassen oder vom Festland an Bord aufnehmen. Siehe Ankergeld, Hafengeld, Furtgeld, Krangeld, Lastgeld, Liegegeld, Lotsengeld, Wägegeld, Reedergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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