Kredit (credit)

Im sehr weiten Sinne der volkswirtschaftlichen Geldnachfrage-Theorie alle handelbaren Schuldtitel und dann meistens dem Geld gegenübergestellt ("Geld und Kredit"). Gesamtwirtschaftlich betrachtet die Summe aller Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankensystem (Mittelbereitstellung). Jeder von einer Bank oder einem Unternehmen (etwa: Arbeitgeber-Darlehn) einem Schuldner vertraglich gewährte, rückzahlbare Geldbetrag (Borg, Darlehn). Die auf Darlehngewährung gerichtete Erwartung eines Wirtschafters: sein Ansehen bei der Bank, seine Kreditwürdigkeit (creditworthiness). Die monetären Verbindlichkeiten einer Wirtschaftseinheit, die Schulden (liabilities). Bei den Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Bankbilanzen genau erläuterte einzelne Posten; vgl. für Deutschland § 19 KWG und § 21 KWG, dort ausführliche Aufzählung. Siehe Borg, Darlehn, Investition, Investitionskredit, Vorlage, Zins, Zinsallkokations- Funktion. Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Kredite der MFIs, Aufschlüsselung" des jeweiligen Monatsberichts der EZB, Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 74 (Probleme der statistischen Vergleichbarkeit).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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