Rückführungs-Option (clean-up call option)

Im Rahmen einer Verbriefung die vertraglich ausbedungene Möglichkeit seitens des Originators bzw. des Forderungsverwalters (Sponsors), der zufolge er die Verbriefungspositionen zurückkaufen oder aufheben kann, bevor alle zugrunde liegenden Forderungen zurückbezahlt wurden, falls der Restbetrag der noch ausstehenden Forderungen unter einen bestimmten Grenzwert (aufsichtsrechtlich in der Regel unter 10 Prozent festgelegt) fällt. Die Aufsichtsbehörden verlangen, dass die Rück- führungs-Option nicht so strukturiert ist, dass mit ihr die Zuweisung von Verlusten zu Bonitäts- Verbesserungs-Positionen oder anderen von den Anlegern gehaltenen Positionen vermieden wird, und sie auch nicht anderweitig im Hinblick auf eine Bonitäts- Verbesserung hin strukturiert ist. Siehe Reintermediation, Unterstützung, stillschweigende.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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