Regelersteller auch Standardsetter (standard setter)

Wenn nicht anders definiert Fachgremien, Beiräte, Ausschüsse und Kommissionen, die Regeln (Standards) für Abläufe auf dem Finanzmarkt vorschlagen. Diese werden dann vom Gesetzgeber bzw. den Aufsichtsbehörden als allgemeingültige Vorschriften eingeführt. -Den Standardsettern zählt man auch alle Gremien bei, die Anleitungen für die Rechnungslegung (nach IFRS, US-GAAP) erarbeiten und vorschlagen. Siehe Aufsichtsgespräche, Auswirkungsstudien, Calls for Advice, IFRS, Informations-Überladung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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