Refinanzierungsregister (refinancing register)

In Deutschland im KWG (§§ 22a ff.) vorgeschriebene Aufstellung mit dem Ziel, bei True-Sale-Transaktionen insolvenzfeste Ansprüche des Emittenten (z. B. einer Zweckgesellschaft) auf Übertragung der verbrieften Vermögenswerte zu gewährleisten, ohne auf weniger sichere Treuhandabreden oder eine Vollrechtsübertragung zurückgreifen zu müssen. Eine eigene Refinanzierungsregister- Verordnung (RefiRegV) regelt Form und Inhalt der Aufzeichnungen, welche in das Register aufzunehmen sind. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 120 (Einzelheiten zur RefiRegV).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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