Repartierung (repartiation)

Bei der Emission von Wertpapieren das Übersteigen der Summe der gezeichneten Beträge über den angebotenen Gesamtbetrag; es bewirkt meist eine beschränkte Zuteilung; siehe Überzeichnung. Die Zuteilung des Angebots der Zentralbank nach Quoten im Falle einerbei Übernachfrage. -Beim Abschluss von Offenmarktgeschäften übersteigen häufig die Gebote der Banken das von der Zentralbank als bedarfsgerecht bemessene Zuteilungsvolumen. Damit wird eine Repartierung notwendig. Bei einem Mengentender werden von der EZB alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz (vorgesehenes Volumen geteilt durch den Gesamtbetrag der Gebote) zugeteilt. Bei einem Zinstender werden allein die Gebote zum marginalen Zuteilungssatz entsprechend repartiert, sämtliche darüber liegenden Gebote hingegen voll zugeteilt. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2000, S. 40 (Erläuterungen zum Verfahren).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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