Girogeschäft (clearing business)

Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs. Entsprechende Aktivitäten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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