Garantiefonds (guarantee fund)

Ein Investmentfonds, bei dem sich die den Fonds verwaltende Kapitalanlagegesellschaft gegenüber den Anlegern verpflichtet, dass jeder Anleger einen bestimmten Prozentsatz des Ausgabewertes bei Rückgabe seines Anteils wiederbekommt. Diese Zusage gilt unabhängig von der Entwicklung des Fonds. Andere Bezeichnung für einen Feuerwehrfonds. Siehe Einlagensicherung, Haftungsverbund, Pool, Sicherungspflicht.. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 154 (Unterscheidung Kapitalerhaltungs-Zusage, Maximalverlust-Zusage und Wertentwicklungs-Garantie; Bedeutung des Bezugszeitpunkts).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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