Geleitgeld auch Konvoigeld (protection duty)

Eine Zahlung in Bargeld dafür, dass Reisende beim Durchqueren eines Bezirks (durch bewaffnete Männer) schützend begleitet wurden. Aus der Zeit des Faustrechts herrührend, hielt sich diese von den Kaufleuten häufig beklagte Abgabe in Deutschland bis ins späte 18. Jht. und wurde sodann (als besonderes Chausseegeld) auch ohne den ursprünglichen Zweck (Gestellung von Schutzleuten) eingezogen. Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Maut, Permissionsgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Vignette.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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