Gilt (gilt)

Alte Naturalabgabe (in der Regel die Zehnt in Feldfrüchten), die als Bringschuld dem Grundherrn in stets gleicher Menge abzuliefern war, und die vielenorts im Laufe der Zeit in einen jährlich (an Martini, dem 11. November) zu zahlenden Betrag in Geld umgewandelt wurde. In alten Dokumenten die Vergütung für ein gewährtes Darlehn, also der Zins. Früher auch für Rente ("ewige Gilt" = immerwährende bzw. auf Lebenszeit zu zahlender Betrag) gesagt, vor allem auch in Zusammenhang mit Rentenkauf. In der Börsensprache auch eine erstklassige (britische) Staatsanleihe. Siehe Apanage, Pension, Zahlungsmitteläquivalente.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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