Geldrefusion (refusing of legal tender)

Die Verweigerung des durch die Rechtsordnung aufgrund einer Begültigung mit Annahmezwang versehenen Geldes. Siehe Annahmezwang, Geldeingentumsrecht, Geldvertrauen, Kapitalflucht, Nebenwährung, Zahlungsmittel, Zentralbankgeld, Zigarettenwährung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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