Geldmakler (money broker)

Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, Darlehn zwischen Kreditinstituten zu vermitteln. Sie gelten in Deutschland als Finanzunternehmen, die einer Erlaubnis bedürfen und der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 1, Abs. 3 KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "G"