Garantiezins (guaranteed interest [rate])

In der Assekuranz der Höchstzinssatz für die Kalkulation einer Prämie. Verzinst werden aber nicht die einbezahlten Beträge gesamthaft, sondern nur ein Teil davon, der sog. Sparbeitrag. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 61.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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