Wettbüros (betting business)

Wer in Deutschland Wetten aller Art, insbesondere auch Punktwetten (point spread bets) im Fussball und im Sport allgemein anbietet, bedarf hierzu einer staatlichen Genehmigung, die bis anhin noch von der zuständigen Wirtschaftsund Ordnungsbehörde des jeweiligen Kreises bzw. der Stadt ausgesprochen wird. Grundlage dafür ist § 2 Abs. 1 Rennwett-und Lotteriegesetz (RennwLottG). Eine Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht findet nicht statt; diese wird aber (schon wegen der sehr hohen Umsätze auf diesem Markt und der Verflechtung mit dem internationalen Buchmacher-Gewerbe) vielfach gefordert. Siehe Buchmacher, Finanzwetten, Lotterie, Spielbank. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 (Erlaubnisprüfungen durch die BaFin).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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