Wertpapierhändler (dealer in securities)

In der Definition der Aufsichtsbehörden jede juristische Person, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit gewerbsmässig eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt und/oder eine oder mehrere Anlagetätigkeiten ausübt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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