In der Definition der Aufsichtsbehörden jede juristische Person, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit gewerbsmässig eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt und/oder eine oder mehrere Anlagetätigkeiten ausübt.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen