Wohngeld (housing subsidy)

Allgemein eine öffentliche Beihilfe zur Bestreitung der Ausgaben für Wohnraum, als Mietzuschuss (an den Mieter) oder als Lastenzuschuss (an den Vermieter) bezahlt. Zusätzlich zum Gehalt (vor allem der öffentlich Bediensteten) bezahltes Entgelt, früher im allgemeinen aufgrund der regionalen Teuerungsunterschiede nach Ortsklassen gestaffelt (Ortszuschlag; residence allowance). Umgangssprachliche (juristisch nicht richtige) Bezeichnung für das Hausgeld. Siehe Real Estate Investment Trust, Wohneigentum, Zwei-Säulen-Prinzip. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 72, S. 77 (Wohngeld-Zahlungen in Deutschland in den letzten Jahren).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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