Wirtschaftsprüfer (chartered accountant; USA: certified public accountant)

Wertpapierdienstleistungs- Unternehmen müssen sich in Deutschland nach § 36 WpHG einer aufsichtsrechtlich im einzelnen vorgeschriebenen Prüfung durch Wirtschaftsprüfer unterziehen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu 2001 ein eigenes Regelwerk aufgestellt. -Wirtschaftsprüfer sind im Grunde Fachleute für die Rechnungslegung. Es kann nicht ihre Aufgabe sein, unternehmerische Risiken zu erkennen. Eine von Wirtschaftsprüfern als ordnungsgemäss bestätigte Bilanz lässt daher keine Rückschlüsse auf die Risikolage des betreffenden Unternehmens zu. Siehe Amtsprüfung, Beratungs-Prüfungs-Mix, Public Company Accounting Oversight Board, Steuerberater. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 11; Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 81 (noch immer erhebliche Mängel in der Prüfung und Berichterstattung bei Banken in Bezug auf allfällige geldwäscherische Aktivitäten), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (die BaFin kann Prüfungsgegenstände festlegen, die der Wirtschaftsprüfer besonders zu berücksichtigen hat) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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