Wassergeld (water fee)

1 Die Zahlung an das Versorgungs-Unternehmen für die Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen eines Liefervertrags. 2 Eine frühere Abgabe auf die gewerbliche Nutzung von Gewässern durch jederart Wassermaschinen (Mühlen, Hämmer, Schöpfwerke), berechnet in der Regel nach der Breite der Räder (Beschaufelungs- Kapazität; blading capacity). Frühere Abgabe für das Recht, in (herrschaftlichen) Gewässern fischen zu dürfen. Siehe Brunnengeld, Fischpfennig, Mühlengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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