Wechselkursmechanismus II WKM II (exchange rate mechanism II ERM II)

Das Abstimmungsverfahren, welches den Rahmen bildet für die wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen dem Euro-Währungsgebiet und den Mitgliedstaaten der EU, die nicht der dritten Stufe der Wirtschafts-und Währungsunion angehören bzw. an der Erweiterung der EU teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Zurzeit (Mitte 2006) gehören Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Malta, die Slowakei, Slowenien und Zypern dem WKM II an. Für Dänemark gilt eine Schwankungsbreite von ±2,25 Prozent gegenüber dem EUR, für die anderen von ±15 Prozent. -Interventionen an dem oberen und unteren Interventionspunkt erfolgen automatisch. Die EZB und die teilnehmenden, nicht dem Euro- Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken können automatische Interventionen jedoch aussetzen, falls diesem dem vorrangigen Ziel der Gewährleistung der Preisstabilität zuwiderlaufen sollten. Siehe Leitkurs, Währungsschlange, Wechselkurs, fester. Vgl. zu den aktuellen Regelungen die Rubrik "Auszüge aus amtlichen Bekanntmachungen" im vierteljährlich erscheinenden Heft "Devisenkursstatistik" der Deutschen Bundesbank, Monatsbericht der EZB vom April 2002, S. 31 (zur Wechselkursentwicklung DKK/EUR), Geschäftsbericht 2003 der Deutschen Bundesbank, S. 99 (Wechselkurspolitik in Bezug auf die Beitrittsländer), Monatsbericht der EZB vom Juli 2004, S. 41 ff. (breite Darstellung, auch der Funktionsweise), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2004, S. 19 (Übersicht), Jahresbericht 2004 der EZB, S. 80 ff. (Erläuterungen, Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 55 ff. (wichtige Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Dezember 2005, S. 81 f. (Teilnahme der slowakischen Krone; Tabelle der Leitkurse), Monatsbericht der EZB vom August 2006, S. 58 f. (Einführung des Euro in Slowenien zum 1. Januar 2007).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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