Aufsichtsrechtlich Finanzdienstleister mit folgenden Tätigkeiten: Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen von natürlichen Personen oder kleinen und mittleren Unternehmen in Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten, Auftragsausführung für Kunden, Plazierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen