Wechselkredit (credit on bills of exchange)

Bei der Bank: allgemein die EinräImumung eines Kredits, der durch Wechsel gesichert ist. Im Verkehr mit der Zentralbank: das Einreichen von diskontierten Wechseln seitens einer Bank gegen die Bereitstellung von Zentralbankgeld. -Im Eurosystem ist zwar das kreditpolitische Mittel der Diskontpolitik nicht vorgesehen. Es darf jedoch die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Kategorie-2Sicherheiten zur Unterlegung von Zentralbankkrediten weiterhin Wechsel zulassen. Dabei genügen zwei Unterschriften (wobei eine das einreichende Kreditinstitut zu leisten hat); die maximale Restlaufzeit kann bis zu sechs Monaten betragen; der Wechsel muss nicht mehr auf Warenlieferungen oder Dienstleistungen beruhen ("guter Handelswechsel"). Die stoffliche Übergabe der Wechsel bei der zuständigen Filiale der Deutschen Bundesbank ist allerdings noch weiterhin erforderlich. Siehe Akzept, Diskontierung, Diskontsatz, Notenbankfähigkeit. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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