Wartegeld (delay charge; waiting fee)

Von Spediteuren (Spettern) dem Kunden dann besonders in Rechnung gestellte Forderung, wenn ein Camion aus Gründen, welche der Besteller zu vertreten hat (etwa: betriebliche [Geburtstags]Feier, Strike des mit dem Abladen beauftragten Personals), bei Anfahrt nicht in der branchenüblichen Zeit entladen werden kann. Besoldung für einen aus seiner Dienststellung ausgeschiedenen Beamten, bei dem die Voraussetzungen der Versetzung in den dauernden Ruhestand nicht vorliegen. Bei Mietwagen die Bezahlung für jede -auch verkehrsbedingte -Stillstandzeit, die während der Inanspruchnahme des Taxis entsteht. Bei frei praktizierenden Hebammen die Bezahlung für den Bereitschaftsdienst um den Zeitpunkt der Geburt bzw. der Wochenbettpflege. Bei Überseelotsen die tariflich geregelte Zahlung, falls dieser nach Ankunft des Schiffes im Bestimmungsort das Schiff nicht innert von sechs Stunden verlassen und seine Rückreise antreten kann. Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Dieselgeld, Fährgeld, Furtgeld, Gussgeld, Liegegeld, Mautgeld, Rollgeld, Taxe, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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