Wertpapierzuteilungs-Information (securities apportionment information)

In Deutschland aufsichtsrechtliche Pflicht, bei Zeichnung und anteilsmässiger Zuweisung von Wertpapieren die Privatkunden über das Zuteilungsverfahren allgemein und über die Zuteilung bei allfälliger Überzeichnung im besonderen zu informieren. -Die näheren Umstände dieser Pflicht regelt durch entsprechende Richtlinien die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche auch die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Siehe Mehrzuteilungs- Option, Nochgeschäft, Repartierung, Überzeichnung, Zeichnungsfrist.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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