Verzinsungsverbot (ban on interest)

Die von der Regierung oder der Zentralbank ausgesprochene Verfügung an die Banken, bestimmten Einlegern keine Zinsen gutzuschreiben. In der Regel gegen ausländisches heisses Geld gerichtet und um 1972 in vielen europäischen Staaten eingeführt; gleichzeitig wurden allfällige Umgehungsgeschäfte (wie etwa der Kauf von Immobilien, Aktien (hier wurde teilweise gesetzlich eine Vinkulierung vorgeschrieben), Gesellschaftsanteilen oder das Engagement in Grundpfandrechten aller Art) ausgeschlossen. Siehe Negativzins.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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