Grundsatz im Rechnungswesen und im Aufsichtsrecht, wonach die gleichen Sachverhalte von allen Unternehmen gleichermassen behandelt werden müssen, um Vorgänge bei verschiedenen Unternehmen gegenüberzustellen und beurteilen zu können. Siehe Mark-to-Model-Ansatz.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen