Wenn nicht anders definiert der Betrag, der einer Person bei Ausserhaus-Verköstigung zum Kauf von Esswaren und Getränken zur Verfügung gestellt wird. In der Regel erfolgen entsprechende Zahlungen seitens des Arbeitsgebers bei Dienstreisen.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen