Verladegeld (entraining fee)

Die von Waren transportierenden Camions erhobene Gebühr für die zwangsweise Beförderung auf der Schiene, im besonderen in Bezug auf die Schweiz gesagt. -Der alpenquerende Schwerlastverkehr muss zu einem bestimmten Prozentsatz an der Landesgrenze zu Italien, Frankreich und Deutschland auf Eisenbahnwaggons geladen und (aus Gründen des Umweltschutzes und in Ausführung der Alpenkonvention: ein 1991 in Kraft getretenes internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums in den Alpen) auf der Schiene durch das Land transportiert werden. Siehe Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Vignette.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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