Vermögensverwalter (property administrator; trustee; custodian; fonds manager)

Mehrdeutige Bezeichnung für verschiedene Dienstleistungen, nämlich Einzelpersonen oder Firmen, die Grundbesitz, Kunstgegenstände und andere Vermögensgegenstände im Auftrag eines Dritten nach dessen Vorgaben (also ohne eigenen Entscheidungsspielraum) betreuen; Wertpapiere des Klienten hat der Vermögensverwalter dabei in einem Wertpapierdepot des Kunden (wegen der Einlagensicherung) bei einer Depotbank verwahren zu lassen, andernfalls fällt er unter und bedarf einer Erlaubnis; Personen oder Firmen, die Effekten oder andere Finanzinstrumente in eigener Entscheidungs-und Dispositionsfreiheit verwalten, in der Gesetzessprache "Finanzportfolioverwalter" genannt. Diese gelten als Kreditinstitute nach § 1 KWG. Sie bedürfen daher in Deutschland einer Erlaubnis und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.In der Regel räumen Banken ihren Kunden, die einen unabhängigen Vermögensverwalter einsetzen, Sonderkonditionen ein, da bei der Bank der Beratungsaufwand entfällt. Teilweise werden diese Sonderkonditionen von der Bank in Form von "kick-backs" an den Vermögensverwalter bezahlt. Der (angestellte) Manager eines Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft. Einzelperson, die Vermögensgegenstände in Obhut nimmt und anlegt. Nachdem Anfang 2008 der deutsche Auslands-Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst; Federal Intelligence Service) durch Bestechung ungetreuer Bankangestellter sog. Steuersünder (tax evaders) in Nachbarstaaten aufgespürt hat, stieg die Nachfrage (und in verschiedenen Foren auch das Angebot) nach den Diensten von privaten Verwaltern an. Siehe All-in-Fee, Asset Management, Auftragsfonds, Auslagerung, Back-off-Bereich, Depotunterschlagung, Feuerwehr-Fonds, Finanzportfolioverwaltung, Nominee, Pasion-Falle. Vgl. Jahresbericht 2004 BaFin, S. 178 f. (Portfoliomanagement durch Vermögensverwalter bei Kapitalanlagegesellschaften).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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