Verständlichkeit (understandability)

Allgemein die Eigenschaft von Kundmachungen jeder Art und jeder Form (Sprache; Schrift: hier vor allem Tabelle, Kurve, Abrechnung, Geschäfts-Bericht, Bilanz), vom bezielten Empfänger inhaltlich richtig und schnell aufgenommen zu werden. Im besonderen soll sich nach IFRS ein fachkundiger Dritter auf Grundlage der Bilanz innert angemessener Zeit ein Bild über das Unternehmen verschaffen können. Der Grundsatz bezieht sich hauptsächlich auf die Darstellungsart der Informationen und nicht auf ihre Auswahl. Damit ist ein enger Bezug zum deutschen handelsrechtlichen Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gegeben. -Seitens der Gesetzgeber, der Aufsichtsbehörden und der Berufsverbände wurde in jüngster Zeit sehr viel getan, um verschleierte Angaben auf dem Finanzmarkt einzudämmen. Sie wuchern freilich nach wie vor im Underground Banking. Siehe Address Spoofing, Ad-hoc-Mitteilung, Angaben, verschleierte, Aussagen, zukunftsbezogene, Börsensprache, Darstellung, glaubwürdige, Domizil-Verschleierung, Entscheidungsnützlichkeit, Finanzgeier, Informations-Überladung, International Financial Reporting Standards, Klartext, Sarbanes-Oxley-Act, Stetigkeit, Verlust- Tarnung, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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