Versicherungsunternehmen (insurance company)

Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zählen in Deutschland bis anhin nicht zu den Kreditinstituten und auch nicht zu den Finanzdienstleistungsinstituten, siehe § 2, Abs. 1, . 4 und Abs. 6, . 4 KWG. -In § 1 VAG wird der (aufsichtsrechtliche) Begriff Versicherungsunternehmen näher definiert. Siehe Versicherung. Vgl. zu deren Bedeutung als Finanzintermediäre Monatsbericht der EZB vom Juni 2005, S. 19 ff.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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