Vereinbarungen über den Informationsaustausch (Memoranda of Understanding)

Absichtserklärungen zwischen Aufsichtsbehörden, die eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Amtshilfe ermöglichen. Die Aufsichtsbehörden verpflichten sich, Mitteilungsbitten bei Untersuchungen in Insiderfällen, bei Marktmanipulation oder bei anderen Verstössen im Rahmen ihrer nationalen Gesetze nachzukommen. Siehe Multilateral Memorandum of Understanding, Nominee, Umstände, bewertungswichtige. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 36, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 59 f. (mit länder-und sektorbezogenen Aufgliederung der bilateralen Vereinbarungen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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