Versicherungs-Holdinggesellschaft (incurance holding company)

Im Assekuranzbereich eine Dachgesellschaft (Konzernzentrale) und mehrere, rechtlich und organisatorisch selbständige, im Erst-und Rückversicherungsgeschäft tätige Tochterunternehmen (subsidaries), an denen die Dachgesellschaft eine Kapitalbeteiligung hält; in § 1b VAG eine Legaldefinition. Solche Konzerne unterliegen in Deutschland der besonderen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 139 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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