Verwarnung (warning)

Mittel der Aufsichtsbehörde in Form einer offen ausgesprochenen Rüge im Falle von minderen Ordnungswidrigkeiten bzw. Fehlverhalten. Verwarnt werden immer einzelne Personen; was in der Regel dazu führt, dass diese von den internen Aufsichtsorganen (Verwaltungsrat, Aufsichtsrat) abberufen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann auch unmittelbar die Abberufung der gerügten Personen verlangen. Verwarnt wurden in den letzten Jahren in Deutschland vor allem Vorstandmitglieder bzw. Geschäftsführer in Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Siehe Abberufungs- Verfügung, Bussgeld, Sonderprüfung, Zwangsgeld. Vgl. die jeweiligen Jahresberichte der BaFin unter der Rubrik des jeweiligen Bankentyps und der Finanzdienstleister.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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