Münzverträge (coin conventions)

In früherer Zeit für den Handelsverkehr in Deutschland sehr wichtige Abmachungen zwischen den Inhabern eines Münzrechts (Städte, Territorien) über die Angleichung bzw. gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Gold-und Silbermünzen, auch Münzkonventionen genannt. Solche Übereinkommen waren in der Regel nur von kurzer Dauer, weil die Beteiligten den Münzfuss (standard of alloy: die Gewichtseinheit Edelmetall je Münze) änderten. Siehe Münzunion, lateinische.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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