Mindest-Überwachungsanforderungen (minimum control requirements)

Aufsichtsrechtlicher Begriff in Zusammenhang bankinternen Überwachungssystemen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen setzte 1995 solche Standards für das interne Kontrollsystem im Bereich der Handelsgeschäfte (intern MaH genannt) und 2000 für die Innenrevision (intern MaIR genannt) in Kraft. Siehe Compliance, Regel 404, Sonderprüfungen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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