Mindestreserve-Soll (required minimum reserve)

Bei der EZB wird die Höhe der zu hinterlegenden Mindestreserve (das Mindestreserve-Soll) eines jeden Instituts zunächst errechnet, indem auf den Betrag der reservepflichtigen Verbindlichkeiten der Mindestreserve- Satz der entsprechenden Kategorie der Verbindlichkeiten (Mindestreserve-Basis) auf der Grundlage der der Bilanzdaten vom Ende eines jeden Kalendermonats angewendet werden. Anschliessend zieht jedes Institut von dieser Grösse einen Freibetrag (von derzeit 100 000 EUR) ab. Siehe Reserveüberschuss. Vgl. zur Höhe der Sätze den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Statistik" im jeweiligen Monatsbericht der EZB sowie die "Erläuterungen" am Ende des statistischen Teils.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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