Millionenkredit (large-scale credit)

Sehr hohe Darlehn, die ein Kreditinstitut einem einzigen Schuldner bzw. an eine zusammenhängende Schuldnereinheit gewährt. Solche Ausleihungen werden von den Aufsichtsbehörden besonders überwacht. -In Deutschland gilt seit 1997 eine eigene "Grosskredit-und Millionenkreditverordnung, (GroMIKV)", in der die Berechnung der Grosskredite genau geregelt wird. Siehe Adressenausfall-Risiko, Arbeitsgruppe Evidenzzentralen, Evidenzzentrale, Gini-Koeffizient, Granularität, Grosskredite, Herfindahl-Hirschman-Index, Klumprisiko, Kontrahentenrisiko, Konzentrationsrisiko, Kreditereignis, Kreditversicherung, Solvenzrisiko, Value-at-Risk. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 22 ff., Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 54, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2006, S. 39 f. (Adressenkonzentration- Risiken), Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 95 (Neufassung der GroMIKV), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 116 (Inkrafttreten; Verzahnung mit SolvV; Risikoberechnung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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