Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft, MaK (minimum requirements for credit operations)

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuletzt im Dezember 2005 erlassene Richtlinien in Bezug auf die Organisation des Kreditgeschäftes (Best Practices) in Anlehnung an § 25a, Abs. 1 KWG. Sie gelten für sämtliche Kreditinstitute in Deutschland, während die qualitativen und quantitativen Mindestanforderungen der internen Ratingsätze von Basel-II nur für Banken gelten, die diese anwenden. Ab Anfang 2007 ist eine entsprechende EU-Richtlinie bindend. Siehe Due Diligence, Internal Capital Adequancy Assessment Process, Kapitalbedarf, ökonomischer. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 55 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 102 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 104 ff. (S. 105: Übersicht; Merkmale "Flexibilität, Praxisnähe, Deregulierung", S.106: modularer Aufbau mit Übersicht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 87 f. (Grundsatz der doppelten Proportionalität; S. 88: Übersicht der Module).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "M"

CFD sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesen Anbietern. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit unseren Partner-Brokern. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.