Mindestanforderungen an das Risikomanagement, MaRisk (minimum requirements for risk management)

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Vorgriff auf die entsprechenden Bestimmungen von Basel-II im Jahr 2005 erlassene Vorschriften, wie Banken ihre Risiken überschaubar und im Griff halten sollen. Die MaRisk konkretisieren § 25a KWG, indem sie im einzelnen Anforderungen an eine "ordnungsgemässe Geschäftsorganisation" und an "angemessene interne Kontrollverfahren" stellen. Sie verzichten auf überzogene Dokumentationsanforderungen und sind durch den Einbau von General-und Öffnungsklauseln beweglich gestaltet Siehe Basel-II, Emerging Markets, Kreditverbriefung, Risikoabteilung, Risikogewichtung, Risikokontrolle, Risiko-Messverfahren, Risk Reporting, Risikoüberwachung, gegliederte, Szenarien, aussergewöhnliche. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 96, S. 102 ff. (neu gefasster § 25a KWG; modularer Aufbau der MaRisk; Fachgremium) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2006, S. 39 f. (Berechnung der Konzentrations-Risiken), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2007, S. 57 ff. (eingehende Darstellung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "M"

CFD sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesen Anbietern. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Zwischen 61% und 73,2% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit unseren Partner-Brokern. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.