Multilaterales Handelssystem (multilateral trading facility)

Die von einer Wertpapierfirma oder einem anderen Betreiber zur Verfügung gestellte Einrichtung, auf welcher die Wünsche einzelner Personen am Kauf bzw. Verkauf von Finanzinstrumenten gem. § 1 Abs. 11 KWG zusammengeführt werden, ohne dass dabei ein Entscheidungsspielraum bezüglich des endgültigen Geschäftsabschlusses mit einem bestimmten Vertragspartner verbleibt. Es bedarf eines festen Regelwerkes; eine Plattform im technischen Sinne ist nicht erforderlich. -Nicht als multilaterale Handelssysteme gelten bilaterale Systeme, bei dem das Gegenüber des Kaufs bzw. Verkaufs immer der gleiche Anbieter ist. Auch nicht erfasst sind Inserat-Systeme, die wie ein elektronisches schwarzes Brett funktionieren, auf dem Interessenten ihre Handelswünsche öffentlich abgeben können. Durch die in Deutschland am 1. November 2007 in Kraft getretene EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente ist der Betrieb eines Multilateralen Handelssystems näher geregelt. Siehe Marktmacher.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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