Marktmissbrauchs-Richtlinie (EU market abuse directive)

Im April 2003 veröffentlichte Richtlinie bezüglich Insider-Transaktionen, Ad-hoc-Mitteilungen und zu Verhaltenspflichten bei Wertpapieranalysen mit dem Ziel, europaweit einheitliche Standards zum Anlegerschutz zu gewährleisten. Siehe Anlage-Empfehlung, Compliance, Kundenberatung, Nominee. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 46, S. 124 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 174 (Neufassung des Begriffs "Marktmanipulation" durch die Marktmanipulations- Konkretisierungsverordnung [MaKonV] aus dem Jahr 2004), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 133 (Anzeigepflicht; Überwachung auch von Journalisten), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 37 (Umfragen über praktische Erfahrungen), S. 139 (Überwachung von ausländischen Analysten) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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