Lohndrift (wage-drift)

Das Auseinanderklaffen des tariflich vereinbarten Lohns (Tarif- Verdienst) mit dem tatsächlichen Lohn (Effektiv-Verdienst). -Manchmal wird nur der Prozess der Spreizung als Lohndrift bezeichnet, und der Zustand dann Lohnspanne (wage range) genannt. Siehe Arbeitnehmerentgelt pro Kopf, Arbeitskosten, Arbeitslosenquote, Balassa-Samuelson-Effekt, Fringe Benefits, Index der Tarifverdienste, Lohnstückkosten, Zwei-Säulen-Prinzip. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Entwicklung des Lohndrifts im Euro-Währungsgebiet seit 1996).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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