Leichenpfand (dead body pawn)

Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich weithin üblich; von christlichen Kirchenvätern wie dem Heiligen Ambrosius (340 397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt. Siehe Einzug, Faustpfandkredit, Freikauf, Geldeintreibung, Kinderpfand, Loskauf, Pfand, Wucher.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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