Lebensversicherungs-Policehandel (trade in life-insurance policies)

Geschäft, bei dem Verträge vom Versicherungsnehmer (policyholder) gekauft und an andere (in der Regel an Fonds) übertragen oder beliehen werden (Police-Darlehn); in diesem Fall bleiben die Ansprüche aus der Altersvorsorge wie auch der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Entsprechende Dienstleister unterliegen in Deutschland der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Vermittler solcher Verträge betreiben ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Siehe Versicherungsvermittlung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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