Lagergeld (storage charge; overnight stay redemption payment)

Betrag, der beim Einspeichern von Waren dem Vermieter (Lagerhaus) vertragsgemäss zu zahlen ist. In alten Dokumenten auch Gredgeld genannt; der Gred = ein überdachter Platz. Die Zahlung, welche der Käufer einer Ware dem Verkäufer dann zu leisten hat, wenn dieser den Handelsgegenstand nicht in der vertragsgemässen Zeit abholt. In alten Dokumenten auch eine Zahlung zwecks Ablösung der Beherbergungspflicht gegenüber herrschaftlichen Personen. Im Rahmen des Fronverhältnisses bestand eine solche Verpflichtung vor allem in Bezug auf Jagdgesellschaften. SieheSiehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Frongeld, Jägergeld, Siehe Liegegeld, Quartiergeld, Standgeld, Wartegeld, Wildbanngeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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