Investmentanteil (fund share)

Anteilschein am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. -Die deutsche Rechtssprache kannte im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften nur den Begriff "Anteilschein", im Auslandinvestment-Gesetz wird in § 1 der Begriff "Investmentanteil" verwendet. Siehe Namensanteil. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 177 f. (Investmentmeldeverordnung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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