Eine vertragliche Regelung zwischen den verschiedenen Gläubiger eines Unternehmens, worin diese in erster Linie neben einem Informationsaustausch auch ihre jeweilige Stellung im Falle eines Kreditereignisses regeln. Siehe Ausfall-Risiko, Drittfälligkeits- Klausel, Drittverzugs-Klausel, Downgrade-Trigger-Klausel, Einlagensicherung, Event of Default, Kreditereignis, Kredit, notleidender, Londoner Verfahren, Solvenzrisiko, Value-at-Risk, Verlustteilungsprinzip.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen