Identitätsprüfungspflicht (identification control instruction)

In Deutschland aufsichtsrechtliche Pflicht der Wertpapierdienstleistungs-Unternehmen, vor Durchführung eines Auftrags die Identität des Auftraggebers zu überprüfen und aufzuzeichnen. Auch Banken müssen bei Kontoeröffnung nach § 25a KWG die Identität des Antragstellers prüfen und dokumentieren. Dies wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien in den Einzelheiten vorgeschrieben und überwacht. Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Geldwäsche, Hawala, Konto, anonymes, Konto- Offenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Zahlungsverkehrsverordnung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 80 f. ("Know Your Customer- Risikomanagement") sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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