Informationsfreiheitsgesetz, IFG (German freedom of information act)

Anfang 2006 in Kraft getretenes Gesetz, das jedermann gegenüber den Behörden den Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusichert. Freilich sind so viele Ausnahme- Regelungen im Zuge der amtlichen Verschwiegenheits-Pflichten eingebaut, dass vor allem auch über die Tätigkeit der Behörden auf dem Finanzmarkt der Zugang zu Auskünften abgelehnt werden muss. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 209 f. (Darstellung der Rechtslage; Statistik der Anträge).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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